Die Voraussetzungen für eine Betreuung ihres Hundes im Hundehort Aahus sind:

  • Sozialverträglichkeit
  • keine Aggressivität
  • guter Grundgehorsam
  • gängiger Impfschutz


  • Läufige Hündinnen müssen zwingend gemeldet werden!

Es ist selbstverständlich, dass nur gesunde Hunde abgegeben werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 
VERTRAGSGEGENSTAND
Gegenstand dieses Vertrages ist die Tages- und Ferienbetreuung von Hunden. Interessenten haben die Möglichkeit, sich vor Vertragsbeginn kostenlos über den Umfang der Betreuung und die damit verbundenen Abläufe beraten zu lassen.
 
IMPFSCHUTZ & GESUNDHEITSZUSTAND DES TIERES
Der Tierhalter bestätigt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Zudem sind die erforderlichen Schutzimpfungen vollständig vorhanden. Bei nicht ordnungsgemäss durchgeführten Impfungen behält sich der Hundehort Aahus das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Der Hundehalter bestätigt, dass sein Hund im letzten Jahr die folgenden Impfungen erhalten hat: eine Kombinationsimpfung gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Lepto 6. Zusätzlich empfehle ich die nasale Impfung gegen Zwingerhusten sowie die Tollwutimpfung. Er bestätigt ausserdem, dass der Hund regelmässig entwurmt wird. Diese Bestätigung erfolgt durch die Unterschrift des Tierhalters auf der Betreuungsvereinbarung. Ansteckende Krankheiten, wie beispielsweise Flöhe und Zwingerhusten, sind vom Tierbesitzer umgehend zu melden. Während dieser Zeit kann die Betreuung des Tieres nicht sichergestellt werden.

VERSICHERUNGEN UND HAFTUNG
Der Hundehalter bestätigt, dass eine gültige Haftpflichtversicherung für den Hund vorliegt. Der Tierhalter übernimmt die volle Verantwortung für sämtliche Schäden, die durch ihn, sein Tier oder seine Begleitpersonen verursacht werden. Der Hundehort Aahus ist von jeglicher Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die während der Hundebetreuung entstehen, sowie für Schäden und Verletzungen jeglicher Art, die durch die betreuten Tiere verursacht werden, ausgeschlossen. Der Tierbesitzer übernimmt die Haftung für alle Schäden, die durch sein Tier während des Aufenthalts beim Hundehort Aahus entstehen. Im Falle eines notwendigen Tierarztbesuchs aufgrund von Krankheit oder Unfall während der Betreuung, trägt der Tierhalter die entstehenden Kosten. Der Hundehort Aahus ist verpflichtet, den Tierhalter vor oder während des Tierarztbesuchs unverzüglich zu kontaktieren. Für Verletzungen, die Tiere während der Betreuungszeit erleiden, übernimmt der Hundehort Aahus die Kosten ausschliesslich bei nachgewiesener Verletzung der Aufsichtspflicht oder bei Fahrlässigkeit. Der Hundehort Aahus trägt keine Verantwortung für Krankheiten, Verletzungen oder den Tod eines Tieres, die während des Aufenthalts auftreten. In Notfällen ist der Hundehort Aahus befugt, einen Tierarzt nach eigener Wahl zu konsultieren und im Interesse des Wohlergehens des Hundes Entscheidungen zu treffen, die bis zur Euthanasie reichen können. Auch bei sorgfältiger Betreuung kann ein Tier aus dem Hundehort Aahus entweichen. Sollte das Tier trotz intensiver Bemühungen nicht wiedergefunden werden, hat der Tierhalter keinen Anspruch auf Schadenersatz.

TAGES - & FERIENHUNDE ÖFFNUNGSZEITEN
Der Tierhalter ist verpflichtet, sein Tier zum vereinbarten Termin abzuholen. Sollte die Abholung nicht fristgerecht erfolgen, werden entstehende Kosten dem Tierbesitzer in Rechnung gestellt. Der Hundehort Aahus behält sich das Recht vor, einen zusätzlichen Aufschlag zu berechnen.
Ferienhunde: Bei kurzfristigeren Absagen (weniger als 1 Wochen) wird der volle Preis für den Ferienplatz berechnet. Hunde die früher abgeholt werden, bekommen keine Rückerstattung. Tageshunde: Falls Sie den Termin für Ihren Hund nicht wahrnehmen können, informieren Sie mich bitte mindestens 24 Stunden im Voraus, damit ich den Platz anderweitig vergeben kann. Bei Absagen, die kurzfristiger erfolgen, wird der volle Preis für die Tagesbetreuung berechnet. Bitte beachten Sie, dass Stornogebühren sofort fällig sind, unabhängig von den Gründen der Stornierung. Das Bringen und Abholen von Ferienhunden erfolgt gemäss zeitlicher Vereinbarung zwischen dem Tierhalter und dem Hundehort Aahus. Diese Zeiten müssen zwingend eingehalten werden. Bei Tageshunden reicht es, wenn der Zeitpunkt innerhalb der offiziellen Öffnungszeiten liegt. Bei zu erwartenden Verspätungen in Bezug auf die Bring- und Abholzeiten ist der Hundehort Aahus vom Tierhalter telefonisch zu informieren. Ich lege Wert darauf, dass in solchen Fällen der direkte telefonische Kontakt gesucht wird. Bei einer vorzeitigen Abholung von Ferienhunden berechne ich die Tage entsprechend der ursprünglichen Anmeldung. Eine Verlängerung des Ferienaufenthalts ist in der Regel problemlos möglich und wird in gegenseitiger Absprache geregelt.

ZAHLUNG & INFOS
Die Bezahlung für die Betreuung von Tages- und Ferienhundes ist spätestens bei der Übergabe des Hundes an den Hundehort Aahus zu leisten. Sie haben die Möglichkeit, in bar zu zahlen oder den Betrag vor dem Aufenthalt per Rechnung zu begleichen. Fordern Sie bitte rechtzeitig eine detaillierte Rechnung an, da der Betrag zum Zeitpunkt des Ferienantritts des Tieres auf dem Konto des Hundehort Aahus eingegangen sein muss. Die Möglichkeit, per Monatsrechnung zu zahlen, biete ich ausschliesslich für regelmässig betreute Hunde an. Bitte beachten Sie, dass die Zahlungsfrist 10 Tage ab dem Datum der Rechnungsstellung beträgt. Die detaillierten aktuellen Preise entnehmen Sie bitte der Preisliste. Sowohl der Anreisetag als auch der Abreisetag werden als ganze Tage berechnet. Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. Wenn jemand seinen Hund ausserhalb der offiziellen Öffnungszeiten bringen oder abholen möchte, fällt ein Zuschlag an. Wenn ein Ferienhund mehr als zwei Tage nach dem vereinbarten Abholtermin nicht abgeholt wird, der Hundehalter sich nicht bei mir meldet und auch ich keinen Kontakt herstellen kann, wird der Hund einem Tierheim übergeben. Die Auswahl des Tierheims erfolgt durch den Hundehort Aahus. Die entstehenden Kosten werden dem Hundehalterhalter in Rechnung gestellt.
 
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Bevor ein neuer Hund aufgenommen wird, findet ein Einführungsgespräch mit dem Hundehalter statt, und es wird ein Probetag für den Hund vereinbart. Die Dauer des Probeaufenthalts legt der Hundehort Aahus fest. Der Probetag ist kostenpflichtig. Der Tierpass und Impfausweis ist vorzuweisen. Hundebesitzer sind verpflichtet, den Hundehort Aahus über etwaige kantonale Auflagen ihres Hundes zu informieren und eine Kopie dieser Auflagen zu übergeben. Bei entsprechender Anfrage ist der Hundehort Aahus dazu verpflichtet, Kundendaten an das kantonale Veterinäramt (BLV) weiterzugeben. Der Hundehort Aahus übernimmt keine Kosten und Folgekosten, die durch die Trächtigkeit einer Hündin und die Versorgung der daraus resultierenden Welpen entstehen. Der Hundehort Aahus behält sich das Recht vor, dem Hund im Bedarfsfall einen Maulkorb anzuziehen. Die Aufnahme von kranken oder verletzten Hunden erfolgt ausschliesslich nach Absprache zwischen dem Hundehort Aahus und dem behandelnden Tierarzt. Der Hundehort Aahus behält sich das Recht vor, die Aufnahme eines Hundes abzulehnen, wenn dieser Symptome einer (ansteckenden) Krankheit zeigt, und kann aus diesem Grund auch von einem bereits geschlossenen Betreuungsvertrag zurücktreten. Dies gilt besonders, wenn der Hundehalter bis zum Tag der Übergabe keine entsprechenden Angaben gemacht oder Hinweise gegeben hat. In solchen Fällen hat der Hundehalter keinen Anspruch auf Schadenersatz, insbesondere nicht für Kosten, die durch die Notwendigkeit einer alternativen Unterbringung des Tieres entstehen.
 
• Die von dem Tierhalter ausgefüllte Betreuungsvereinbarung ist integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und muss bei der Abgabe des Hundes unterschrieben vorliegen oder bei der Abgabe unterschrieben eingereicht werden. Der Hundehalter trägt die volle Haftung für Schäden, die durch fehlerhaftes Ausfüllen der Vereinbarung und/oder das Fehlen von Daten im Kundendatenstamm entstehen. 
• Der Hundehort Aahus verpflichtet sich, Hunde artgerecht und entsprechend ihrem natürlichen Verhalten zu betreuen sowie das Tierschutzgesetz und dessen Nebenbestimmungen einzuhalten. 
• Änderungen dieser Bestimmungen müssen schriftlich vorliegen. Mündliche Erklärungen sind, ausgenommen der Bring- und Abholzeiten, unwirksam. 
• Die persönlichen Vertrags- und Rechnungsdaten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft. Die Daten dienen lediglich der internen Verarbeitung und Rechnungsstellung. 
• Mit der Unterschrift der Betreuungsvereinbarung (Vertrag) bestätigt der Hundehalter, die vorliegenden AGB erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben. 
• Das anwendbare Recht und der Gerichtsstand werden gemäss der Vereinbarung auf den Sitz des Hundehort Aahus festgelegt. Der Hundehort Aahus behält sich das Recht vor, am ordentlichen Gerichtsstand zu klagen. In jedem Fall gilt Schweizerisches Recht.  
• Der Hundehort Aahus verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. 
Die aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen können von mir jederzeit angepasst werden.
 
Stand: 27. Mai 2025